RVS Reit- und Fahrverein Schönbuch
Verein:
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird erst nach der Entrichtung der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages, sowie nach
Erhalt der Aufnahmebestätigung durch den Verein rechtkräftig.
Mitglied kann nur werden, wer die Satzung des RVS Reit- u. Fahrverein Schönbuch e.V. anerkennt.
Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge (Stand Dezember 2006)
Mitgliedsstatus
Aufnahmegebühr
Jahresbeitrag
A1
Reiter(in) ab 18 Jahre mit Anlagenbenutzung
30.- €
155.- €
A2
Reiter(in) ab 18 Jahre ohne Anlagenbenutzung
30.- €
50.- €
A2S
Reiter(in) ab 18 Jahre im Schulbetrieb
30.- €
50.- €
F1
Fahrer(in) ab 18 Jahre mit Anlagenbenutzung
30.- €
75.- €
J1
Reiter(in) 18 Jahre und jünger mit Anlagenbenutzung
15.- €
110.- €
J2
Reiter(in) 18 Jahre und jünger ohne Anlagenbenutzung
15.- €
30.- €
J2S
Reiter(in) 18 Jahre und jünger im Schulbetrieb
15.- €
30.- €
P
Passives Mitglied
keine
25.- €
J3
Voltigier(in)
15.- €
25.- €*
+ Gebühren* für Voltigierbetrieb
* Gebühren für Voltigierbetrieb:
Für ein Halbjahr:
Anfängergruppen
136.00 € Geschwisterkind 120.00 €
Turniergruppen
240.00 € Geschwisterkind
220.00 €
Anlagenbenutzung:
Alle Mitglieder mit dem Status A1, F 1 und J1 dürfen die Reitanlage benutzen. Diese Mitglieder können einen Schlüssel für die
Hallen beantragen, der gegen ein Pfand von € 30,00 ausgegeben wird. Der Schlüssel darf nicht ausgeliehen werden und ist bei
Statuswechsel unverzüglich zurückzugeben.
Voltigierkinder (J3) dürfen die Reitanlage nur in den Voltigierstunden benutzen.
Mitglieder mit Status A2S und J2S dürfen die Reitanlage nur im Rahmen des Schulunterrichts benutzen.
Die aushängende Benutzungsordnung und die Bahnregeln sind einzuhalten. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Eltern haften für ihre Kinder.
Teile der Reitanlage können durch Vorstandsbeschluss zeitweilig gesperrt werden. Ausnahmen und "Gäste"-Reiten sind nur mit
vorheriger Genehmigung des Vorstandes möglich.
Arbeitsdienst
Mitglieder mit dem Status A1, F1 und J1 sind zum Arbeitsdienst verpflichtet. Kinder unter 14 Jahren müssen keinen Arbeitsdienst
leisten.
Die Arbeitsdienstverpflichtung beträgt 18 Stunden im Jahr. Fehlende oder nicht geleistete Arbeitsstunden werden ersatzweise wie
folgt abgegolten: Mitglieder A1 und F1 15.- € bzw. Mitglieder J1 7.50- € pro Arbeitsstunde.
Die Arbeitsdienstabrechnung wird jährlich durchgeführt und bezieht sich jeweils auf den Zeitraum vom 1. Oktober des laufenden
Jahres bis 30. September des folgenden Jahres.
Geleistete Arbeit im Rahmen von Veranstaltungen ( Turnier, Kutschen-Treff, Hubertusjagd usw.) werden bis zu 4 Stunden pro Tag
und bis zu 12 Stunden im Jahr angerechnet. Mindestens 6 Arbeitsstunden im Jahr müssen außerhalb von Veranstaltungen
erbracht werden.
Alle Mitglieder sind selbst für den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit verantwortlich. Alle Vorstandsmitglieder können
Arbeitsstunden durch ihre Unterschrift bestätigen.
Ausnahmen regelt der Vorstand.
Wir freuen uns über neue Mitglieder!
Bitte Aufnahmeantrag (PDF-Datei) ausdrucken und vollständig ausgefüllt uns zusenden.
Reit- und Fahrverein e.V.
Geschäftsstelle Lisa Freller-Löhr
Ulmenstraße 14
71088 Holzgerlingen